Barrierefrei leben in Wien

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Was können wir für Ihr Unternehmen / für Sie als Privater tun?

Wir beraten Sie , wie allfällige Barrieren beseitigt werden können, ob es technisch möglich ist und mit welchem finanziellen Aufwand Sie rechnen müssen.

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz ist 2016 im vollen Umfang in Kraft getreten.

Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.

Ab wann spricht man von Diskriminierung?

Eine Diskriminierung durch Barrieren liegt grundsätzlich dann vor, wenn eine Beseitigung der Barrieren rechtlich möglich und zumutbar ist. Sollte beispielsweise der nachträgliche Einbau eines Personenaufzugs in einem Altbau aus baurechtlichen oder denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sein, so stellt die mangelnde Zugänglichkeit in diesem Fall keine Diskriminierung dar.

Ist der Einbau rechtlich möglich, findet vor Gericht eine Zumutbarkeitsprüfung statt.