Nutzwertgutachten
Nutzwertgutachten-Parifizierung
Ablauf
Die Erstellung des Nutzwertgutachtens erfolgt in 3 Schritten:
- Grundlagenermittlung
- Lokalaugenschein
- Konsensüberprüfung
- grundbücherliche Erhebung
- Feststellung der Eigentumsfähigkeit der Objekte
- Erstellung des Gutachten gemäß §9 WEG 2002
Zur Erstellung werden Nutzwerte und Mindestanteile der Wohnungen und der sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten sowie über die auf der Liegenschaft vorhanden Abstellplätze für Kraftfahrzeuge ermittelt. Diese dienen als Grundlage für:- Grundbuchseintragung der Eigentumsanteile
- Stimmtecht bei Entscheidungen der WohnungseigentümerInnengemeinschaft
- Aufteilung der Instandhaltungs- bzw. Betriebskosten einer Liegenschaft
- Erstellung des Gutachten gemäß §6 WEG 2002
Über den Bestand an Wohnungen oder sonstigen selbständigen Räumlichkeiten und über die auf der Liegenschaft vorhandenen Abstellplätze für Kraftfahrzeuge – wird die Grundlage gebildet für:
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- Kauf/ Verkauf
- Immobilienbewertungen
- Gerichtsverfahren